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Image by Praveesh Palakeel

Schulordnung

Der Tagesablauf in der Schule

  1. Beim Eintreffen in der Schule:

    • Schüler*innen halten sich umgehend nach Ankunft im Schulhof auf. Schüler*innen, die nicht mit dem Bus oder Rad zur Schule kommen, sollen nicht vor 7:30 Uhr anwesend sein

    • Die Schüler*innen werden vom Schulwart oder einer Lehrperson um 7:30 Uhr ins Schulhaus gelassen (bei Regenwetter etc. früher)

    • Ordnung in der Garderobe halten (Spinde benutzen)

    • In der Schule sind geeignete Hausschuhe (keine Turnschuhe) zu tragen

    • Sofort in die eigene Klasse gehen (die Garderobe ist kein Aufenthaltsraum)

    • 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn finden sich alle Schüler*innen in ihren Klassen ein und bereiten die jeweiligen Unterrichtsmaterialen  für die folgende Stunde her > gilt auch für alle Pausen

    • Beim Läuten nehmen die Schüler*innen ihre Plätze ein (bitte keine Türsteher*innen)

  2. Pausen:

    • 5-Minuten-Pause: Schüler*innen verbleiben im Klassenzimmer

    • Große Pause: Grundsätzlich immer im Pausenhof, bei Schlechtwetter: Aufenthalt im eigenen Stockwerk

    • Beim Verlassen des Schulhauses: Hausschuhe im Spind abstellen

  3. Ordnung in der Klasse

    • Fernbleiben ist durch eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten zu rechtfertigen. Bei Verspätung ist der Lehrperson der Grund der Verspätung mitzuteilen. Das Fernbleiben vom Unterricht ist nur zulässig:

      • bei gerechtfertigter Verhinderung

      • bei Erlaubnis zum Fernbleiben

      • bei Befreiung von der Teilnahme an einzelnen Unterrichtsgegenständen

    • Nach jeder Stunde ist die Tafel von den Klassenordner*innen zu löschen

    • Alle sind zu gleichen Teilen für Sauberkeit und Ordnung in der Klasse verantwortlich (Bankfach, Kasten, Sitzbereich, Boden)

    • Beim Verlassen der Klasse muss der Tisch abgeräumt sein

    • Fenster werden nur auf Anordnung der Lehrperson geöffnet, auch in den Pausen

    • Große Fensterflügel dürfen nur gekippt werden

    • Die Mülltrennung beachten!

    • Nach Unterrichtsende Sessel auf die Tische stellen

  4. Ordnung in und um das Schulhaus

    • Lehrer*innen nur in dringenden Angelegenheiten aus dem Konferenzzimmer bitten (Klopfen, Warten und höfliches Bitten setzen wir voraus)

    • Aus Sicherheitsgründen ist das Laufen im Schulhaus nicht erlaubt

    • Der Aufenthalt im Turnsaaltrakt ist nur unter Beisein einer Lehrperson gestattet

    • Für Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen (Eigenverantwortlichkeit)

    • Stiegenaufgänge nicht blockieren

    • Besondere Ereignisse, welche die Gesundheit gefährden (z. B. ansteckende Krankheiten, Kopfläuse, ...), sind der Schulleitung zu melden

    • Die Heizkörperabdeckungen und Tische sind keine Sitzflächen

    • Sitzgruppen in der Bibliothek sorgsam behandeln > Füße bleiben auf dem Boden

    • Kein Kaugummi, kein Cola, kein Eistee, keine Energy-Drinks im Schulhaus, ebenso keine Aludosen oder Petflaschen

    • Der Genuss von alkoholischen Getränken, das Rauchen und das Kaugummikauen ist in der Schule und bei allen Schulveranstaltungen verboten

    • Schulhaus während der Unterrichtszeit nicht verlassen

    • Das Tragen von Hausschuhen (keine Turnschuhe, Ausnahme > Einlagen) ist selbstverständlich

    • Straßenschuhe sind nur im Garderobenbereich erlaubt

    • Handys, Spielkonsolen, Bluetooth-Lautsprecher etc. sind "Freizeitvergnügen" und gehören nicht in die Schule

    • Abfallkübel im/um das Schulhaus bitte benützen, Abfälle nicht auf der Straße oder in fremden Gärten entsorgen

    • Fahrräder in den dafür vorgesehenen Fahrradständern abstellen

    • Die Toiletten nach Möglichkeit während der Pausen aufsuchen

    • Auf Sauberkeit in allen WC-Anlagen ist zu achten

    • Ein verantwortungsvoller Umgang mit dem Eigentum der Schule sollte für uns alle selbstverständlich sein.
      Beschädigungen rasch und ehrlich melden. Für mutwillige oder grob fahrlässige Beschädigung sind die Eltern verantwortlich (materielle Wiedergutmachung). Ab 14 Jahren sind Schüler*innen rechtlich selbst haftbar.

Im Sinne einer guten Schulgemeinschaft sind alle zur Einhaltung dieser Vereinbarungen aufgefordert.

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